LEISTUNGSVEREINBARUNG
Die Leistungsvereinbarung setzt auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen der österreichischen Schule auf.
Sie betont wichtige Punkte zum Erreichen des Unterrichtszieles: eines positiven Abschlusses der Reifeprüfung.
Die Rahmenbedingungen für ein positives Schulklima werden definiert.
Die Leistungsvereinbarungen sind jährlich zur Kenntnis zu nehmen. Bei Aufnahme der Schülerin/des Schülers wird die Vereinbarung ausgehändigt. Ansonsten werden die Vereinbarungen im Schulgebäude gut sichtbar ausgehängt und im Internet veröffentlicht.
A. Wir Schüler/innen
- begegnen einander mit Respekt und Wertschätzung
- verhalten uns rücksichtsvoll
- nehmen die uns übertragenen Ämter (Klassensprecher/in, Klassenordner ...) ernst und wissen um unsere Verantwortung (z.B. Teilnahme bei Klassensprechersitzungen)
- arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig
- üben keinerlei körperliche und psychische Gewalt (Mobbing) aus
- nehmen keine gefährdenden und angsteinflößenden Gegenstände oder Mittel in die Schule mit
- behandeln das Eigentum anderer mit besonderer Sorgfalt
- behandeln sämtliche Anlagen und Einrichtungen der Schule schonend und halten sie rein
- melden sofort im Sekretariat, wenn etwas kaputt geht
- verlassen das Schulgebäude vor Unterrichtsende nur in begründeten Fällen (mit Ansuchen der Eltern: Abmeldung beim Lehrer/der Lehrerin der laufenden bzw. folgenden Unterrichtseinheit, sonst im Sekretariat)
- werfen die Abfälle in die dafür vorgesehenen Müllbehälter
- deponieren Essensreste nicht im Bankfach und in Kästen
- versehen unseren Pausenflächendienst pflichtbewusst und genau
Vor / während/ nach dem Unterricht: Wir...
- kommen pünktlich in die Schule und geben bei Verspätung den Grund an
- bringen alle nötigen Unterlagen für den Unterrichtstag mit
- bereiten vor Unterrichtsbeginn die Unterrichtsmaterialien vor
- finden uns unmittelbar nach dem Läuten in der Klasse ein und verhalten uns ruhig
- melden uns nach 10 Minuten in der Kanzlei, wenn der Lehrer/die Lehrerin nicht in die Klasse gekommen ist
- kümmern uns gewissenhaft um das Klassenbuch
- begrüßen den Lehrer/die Lehrerin
- beteiligen uns am Unterricht und stören weder Lehrer/in noch Mitschüler/innen
- erfüllen Arbeitsaufträge sorgfältig und befolgen die Anordnungen der Lehrer/innen
- schalten das Mobiltelefon aus, außer es wir für den Unterricht gebraucht. Dringende Nachrichten für Schüler/innen können im Sekretariat hinterlassen werden.
- unterlassen das Essen, Trinken und Kaugummikauen während des Unterrichts in allen Unterrichtsräumen, in den Sonderunterrichtsräumen auch in den Pausen
- tasten fremdes Eigentum in eigenen und Gastgeberklassen nicht an
- halten Ordnung in unseren Kästen
- hinterlassen den Unterrichtsraum in ordentlichem Zustand
- nehmen verbindlich am Förderunterricht teil, wenn wir uns dafür angemeldet haben
- nehmen aktiv am Unterricht und am Schulgeschehen teil, auch an Schulveranstaltungen, Lehrausgängen, Projektunterricht (Schulveranstaltungen sind Teil des Unterrichts und dürfen nur in begründeten Fällen versäumt werden!)
- erledigen Hausübungen gewissenhaft
- holen versäumten Unterrichtsstoff ohne Aufforderung eigenständig nach. Eigenberechtigte Schüler übernehmen auch die Verpflichtungen der Eltern. (Siehe C.)
Informationen an Eltern von eigenberechtigten Schüler/innen werden auf Wunsch nicht gegeben.
B. Wir Lehrer/innen
- nehmen unsere Unterrichts- und Erziehungsaufgaben ernst
- bemühen uns um ein gutes Unterrichtsklima, einen respektvollen Umgang und ein positives Verhältnis zwischen Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen
- fördern eigenverantwortliches und selbstständiges Arbeiten
- unterstützen zusätzlich durch verschiedene Projekte wie z.B. Teambuilding und Lernen lernen
- verpflichten uns zu Korrektur und Rückgabe der Schularbeiten und Tests innerhalb einer Woche
- achten darauf, dass die Vereinbarungen eingehalten werden und besprechen Verstöße mit dem Klassenvorstand
- geben zu Beginn des Unterrichtsjahres einen Überblick über den Lernstoff und die Leistungsbeurteilung
- sind pünktlich im Unterricht
- lassen unsere Mobiltelefone während des Unterrichts ausgeschaltet, außer für Unterrichtszwecke.
- essen und trinken im Unterricht nicht
- holen uns Feedback von den Schüler/innen
- tragen gewissenhaft ins Klassenbuch ein
- vermerken ein vorzeitiges Verlassen des Unterrichts durch Schüler/innen im Klassenbuch
- bieten gezielten Förderunterricht an
Wir informieren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte:
- über den Lernerfolg
- rechtzeitig bei Gefährdung des positiven Schulabschlusses des Schülers / der Schülerin
- bei Konflikten und Verhaltensauffälligkeiten
- wenn das Kind unentschuldigt nicht zum Unterricht erscheint
- über Schulveranstaltungen (Zeitrahmen, Ort, Treffpunkt, Kosten)
- bei Unfällen
Wir stehen für Auskünfte zur Verfügung ...
- während der Sprechstunden
- an den Elternsprechtagen
- in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung
C. Wir Eltern (bzw. eigenberechtigte Schüler/innen)
- stehen der Schule wohlwollend gegenüber
- schicken unsere Töchter/Söhne regelmäßig und rechtzeitig zur Schule
- motivieren unsere Kinder, ihre Aufgaben zu erfüllen
- fördern die Eigenverantwortung und Selbstständigkeit unserer Kinder
- informieren uns über den Leistungsfortschritt
- besuchen Schulveranstaltungen
- beachten und unterschreiben Mitteilungen
- reagieren auf Gesprächseinladungen, nehmen persönlich (oder schriftlich) Kontakt auf
- halten vereinbarte Termine ein
- lassen unser Mobiltelefon bei Schulveranstaltungen oder Vorsprachen bei Lehrerinnen/Lehrern auf lautlos eingestellt oder ausgeschaltet
- unterstützen die pädagogische Arbeit der Lehrer/innen (Besuch von Schulveranstaltungen)
- pflegen einen respektvollen Umgang mit den Lehrer/innen
- melden unser Kind verbindlich zum Förderunterricht an (oder ab)
- geben der Schule bekannt, wer erziehungs- und auskunftsberechtigt ist
- geben jede Änderung der persönlichen Daten der Schule sofort bekannt
- informieren die Schule sofort über das Fernbleiben unseres Kindes vom Unterricht bzw. rufen an, wenn sich unser Kind verspätet
- ersuchen um Entschuldigung der Fehlstunden (Formular im Sekretariat erhältlich) sofort bei Wiederantritt des Schulunterrichts
- suchen um Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen im Vorhinein schriftlich an (Freistellung für 1 Tag beim Klassenvorstand, für mehrere Tage beim Direktor)
- beantragen eine Turnbefreiung auf längere Zeit schriftlich bei der Schulärztin
- bezahlen und überweisen notwendige Geldbeträge rechtzeitig
- beschaffen rechtzeitig die notwendigen Schulsachen und sorgen bei Verlust für Ersatz
- übernehmen die Haftung für mutwillig beschädigtes Schuleigentum
D. Vorgangsweise bei Problemen
Diese variiert nach Art des Problems und wird von Klassenlehrerinnen/Klassenlehrern und/oder Klassenvorständen und/oder der Direktion in die Wege geleitet und kontrolliert.
Konsequenzen bei
- Zuspätkommen in den Unterricht: beim 3. Mal Information der Erziehungsberechtigten, ab dem 4. Mal Nachholen versäumter Pflichten jeweils 1 Stunde (mit Arbeitsauftrag) – im Wiederholungsfall: 2 Stunden
- Handys, die während des Unterrichts läuten, werden abgenommen (1. Abnahme: Rückgabe am Ende des Tages, danach Rückgabe an die Erziehungsberechtigten)
- MP-3 Player: Vorgehen wie bei Handys
- Klassenbucheintragungen: bei der 3. Eintragung: Information an den/die Erziehungsberechtigte/n, ab der 4. Eintragung folgt je eine Konsequenz
- Unentschuldigte Stunden: Nachholen an (einem) unterrichtsfreien Nachmittag/en
- Länger andauerndes, unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht: Streichung der Schülerin/des Schülers von der Klassenliste, bei eigenberechtigten Schüler/innen behält sich die Schule vor, die Sozialleistungen auszahlenden Stellen zu informieren (Entfall der Kinderbeihilfe, Verwaltungsstrafe)
- Mutwillige Beschädigungen: Übernahme von Kosten für Reinigung und Reparaturen
Konsequenzen für anderes Fehlverhalten:
Stufe 1:
- Zurechtweisung des Schülers/ der Schülerin
- Beratendes Gespräch
- Mitteilung an die/den Erziehungsberechtigte/n
- Entschuldigung bei Mitschülern und deren Eltern und/oder beim Lehrer
- Verlängerung des Klassenordnerdienstes
- Arbeiten für die Gemeinschaft
Stufe 2:
- Verwarnung der Schülerin/des Schülers durch den Klassenvorstand
- aktive Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten (Konfliktbearbeitung, Streitschlichtung, Mediation,...) – Soziales Lernen
- Schulpsychologie: je nach Problemsituation – Kontaktaufnahme mit der Schulpsychologie (Aggression, Lernverweigerung, asoziales Verhalten, Mobbing,...)
Stufe 3:
- Verwarnung durch die Direktion
- Ausschluss von schulbezogenen Veranstaltungen und Schulveranstaltungen, wenn sich ein Schüler den Anordnungen der Lehrperson widersetzt
- Versetzung in die Parallelklasse
- Schulausschluss